Werde ABLE-Mitglied!
Ja, ich möchte Mitglied bei ABLE e.V. werden und damit das ehrenamtliche Engagement von ABLE-Team unterstützen. Denn gemeinsam können wir mehr erreichen und Frauen aus der Ukraine helfen.
Typen der Mitgliedschaft
- Offizielle Mitgliedschaft ABLE e.V.
- Erhalt der Mitgliederbescheinigung
- Teilnahme an Mitgliederversammlung
- neue Kontakte, Netzwerk
- Teilnahme an live-events von uns oder Partnern
- Offizielle Mitgliedschaft ABLE e.V.
- Erhalt der Mitgliederbescheinigung
- Teilnahme an Mitgliederversammlung
- Aktiver Beitrag und Unterstützung in Projekten, Events, Veranstaltungen
- Kreativitätsförderung
- neue Kontakte, Netzwerk
- Zeugnis & Empfehlungsschreiben für den Lebenslauf
- Teilnahme an Live-Events von uns oder Partnern
- Teilnahme an Seminaren, Weiterbildungen und Coaching
- Aufwandsentschädigung (falls Projektkosten vorhanden)
- Entwicklung und Realisierung der gemeinsamen Projekte
- Informationsaustausch
- Networking & Netzwerkaufbau
- Gegenseitige Unterstützung
Datenschutzerklärung
Stand: 22.11.2022.
ABLE e.V., Landhausstr. 28, 70190 Stuttgart
DATENSCHUTZRECHTLICHE INFORMATION FÜR NEUMITGLIEDER
Der Verein ABLE als verantwortliche Stelle verarbeitet und nutzt die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein.
Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die dritte Seite findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte außerhalb der in der Satzung festgelegten Zwecke findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Vereinswebsite und im Facebook- und Instagram-Account übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Social Medien. Es steht gemäß Art. 21 DSGVO den Mitgliedern zwingend im Einzelfall ein Widerspruchsrecht gegen solche Verarbeitungen „aufgrund ihrer besonderen Situation“ zu. Im Falle des Widerspruchs wird der Verein abwägen, welches Interesse im Einzelfall überwiegt.
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezüglich der zu seiner Person bei dem Verantwortlichen ABLE gespeicherten Daten. Ferner hat jedes Mitglied das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO für die Zukunft zu widersprechen. Weiterhin hat jedes Mitglied das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, soweit nicht rechtliche Regelungen entgegenstehen. Außerdem hat jeder Teilnehmer das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).